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Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt

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srilareisender

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AW: Sri Lanka: Reise- und Sicherheitshinweise

Vielen Dank, dann bin ich schon wieder schlauer. Es kostet also etwas weniger als von mir angegeben und etwas mehr als in Deinem schon etwas älterem Beitrag, zu dem ich meinen Senf dazugeben wollte.
 

Pak Bahasa

Administrator
Stand 21.03.2017
(Unverändert gültig seit: 21.03.2017)
Letzte Änderungen:

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Das sri-lankische Recht, insbesondere das Strafrecht, ist auch von ausländischen Touristen in vollem Umfang zu beachten. Hingewiesen wird auf die Bestimmungen über Deviseneinfuhr und –ausfuhr, unerlaubten Rauschgift- und Waffenbesitz sowie über Sexualdelikte. Verstöße können drakonische Strafen zur Folge haben.
Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) kann außerdem auch in Deutschland bestraft werden, selbst dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde.
Es ist untersagt, sich mit dem Rücken zu einer Buddha-Statue fotografieren zu lassen. Respektlose Fotos vor religiösen Motiven können zu empfindlichen Strafen bis hin zu Gefängnis führen. Das Fotografieren der sogenannten "Wolkenmädchen-Fresken" am Sigiriya-Felsen ist verboten. Eine Hinwegsetzung über dieses Verbot kann empfindliche Strafen sowie eine Beschlagnahmung der Kamera durch die sri-lankischen Polizeibehörden nach sich ziehen. Es wird dringend empfohlen, den Anweisungen und Regelungen an srilankischen Kulturstätten Folge zu leisten.

Ebenfalls untersagt ist das Fotografieren von militärischen Einrichtungen.
Sowohl die Ausübung männlicher als auch weiblicher Homosexualität ist in Sri Lanka strafbar. In der Praxis kommt es allerdings in Fällen von Homosexualität unter Erwachsenen so gut wie nie zu Strafverfahren.

weiter und Quelle hier: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/L.../SriLankaSicherheit.html?nn=332704?nnm=332704
 

Pak Bahasa

Administrator
Stand 24.03.2017
(Unverändert gültig seit: 21.03.2017)

Letzte Änderungen:
Allgemeine Reiseinformationen

Äußerste Vorsicht ist beim Schwimmen im offenen Meer, je nach Stärke der Brandung, angezeigt. Sri Lankas Küsten weisen starke, sich ständig verändernde Strömungen auf, die der Ortsunkundige nicht erkennt.
Alleine oder in kleinen Gruppen reisenden Frauen wird zu besonderer Vorsicht geraten, da es in der letzten Zeit vermehrt zu Berichten über sexuelle Belästigung und Übergriffe auch in Touristenzentren gekommen ist. Zudem gibt es Berichte von Frauen, denen Drogen oder K.O.-Tropfen über Getränke verabreicht wurden. Die sri-lankische Polizei nimmt unter der rund um die Uhr erreichbaren Telefonnummer 1938 Beschwerden zu sexuellen Übergriffen auf.
Verhalten, das als religiöse Missachtung gedeutet werden könnte, wird von der Polizei geahndet, u.a. durch mehrtägige Inhaftierungen.
Um nicht die religiösen Gefühle der buddhistischen Bevölkerung zu verletzen, sollte religiösen Stätten, Objekten und Symbolen mit Zurückhaltung und Respekt begegnet werden, insbesondere wenn eine Ablichtung beabsichtigt wird. So ist beispielsweise Besuchern untersagt worden, sich mit dem Rücken zu einer Buddha-Statue fotografieren zu lassen oder auf eine Buddha-Statue zu klettern. Beim Betreten von buddhistischen Tempeln ist auf eine angemessene Kleidung zu achten (Tempel dürfen nur mit bedeckten Schultern und über die Knie reichenden Hosen oder Röcken betreten werden). Kleidungsstücke oder Tätowierungen mit buddhistischen Motiven sollten keinesfalls sichtbar gezeigt werden, da sie als Verunglimpfung des Buddhismus empfunden werden können. In letzter Zeit kam es mehrfach zur Verweigerung der Einreise bzw. zu Inhaftierungen und Abschiebungen von Touristen mit derartigen Tätowierungen.
In Sri Lanka treten häufig Fälle von Kreditkartenbetrug auf. Es ist daher ratsam, einen Großteil der Ausgaben mit Bargeld zu bestreiten.
Geldautomaten, die deutsche Kreditkarten mit PIN akzeptieren, sind weit verbreitet, jedoch ist es unter Umständen ratsam, die Bank vorab über die geplante Reise zu informieren, um zu vermeiden, dass Transaktionen grundsätzlich wegen des Verdachts auf Kartenmissbrauch blockiert werden. Zur Vorauszahlung möglicher Krankenhaus- bzw. Arztkosten wird häufig die Vorlage einer Kreditkarte verlangt, auch wenn eine gültige Auslandskrankenversicherung besteht. Die Kreditkarte sollte daher stets mitgeführt werden. V-Pay-Karten können in Sri Lanka nicht benutzt werden.
Beim Einlösen von American Express Traveller Cheques gibt es häufig Schwierigkeiten, da viele Banken die Annahme verweigern.
Meldungen von Einbrüchen in Hotels und Guesthouses haben in letzter Zeit zugenommen.Beschwerden über Betrugsfälle bei Einkäufen, z.B. Schmuck, häufen sich. Zudem gibt es immer wieder Beschwerden von Touristen, denen in Gewürzgärten Kräuter, Gewürze und Kosmetikprodukte zu Wucherpreisen verkauft wurden. Sri Lanka verfügt in den Haupttourismusgebieten entlang der Südwestküste über spezielle Touristenpolizei-Stationen, bei denen Anzeigen aufgegeben werden können.
Besondere Vorsicht ist zudem bei Grundstückskäufen geboten. Vor Erwerb sollte stets ein guter Anwalt konsultiert werden und auf Eintragung in den sri-lankischen Grundbüchern geachtet werden. Es gibt immer wieder Fälle, in denen Touristen Grundstücke auf den Namen eines sri-lankischen Partners erwerben, um die hohen Steuern zu umgehen, die Ausländer beim Kauf von Grundeigentum zu entrichten haben. Hierauf sollte man sich auf keinen Fall einlassen. In Sri Lanka gilt, wie in Deutschland auch, dass der im Grundbuch Eingetragene alleiniger Eigentümer sowohl von Land als auch von allen darauf errichteten Gebäuden ist, unabhängig davon, wer den Kauf bzw. Bau finanziert hat.

weiter/Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/DE/.../SriLankaSicherheit.html?nn=332636?nnm=332636
 

Hänschen

Administrator
Aktuelle Hinweise

Die Regierung Sri Lankas hat am 6. März 2018 zur Vorbeugung weiterer Unruhen in der Provinz Kandy für sieben Tage einen landesweiten Notstand ausgerufen, der Bürgerrechte teilweise einschränkt und Sicherheitskräften erweiterte Befugnisse einräumt, siehe auch Landesspezifische Sicherheitshinweise.
Reisenden wird geraten, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden und Anordnungen von Sicherheitskräften unbedingt Folge zu leisten.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/srilanka-node/srilankasicherheit/212254
 

Hänschen

Administrator
Aktuelle Hinweise

Am Ostersonntag, 21. April 2019, haben mehrere Explosionen in Colombo, Negombo sowie in Batticaloa zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert. Die Lage bleibt unübersichtlich.
Betroffen sind insbesondere jeweils eine Kirche in Colombo, in Negombo nördlich von Colombo und in Batticaloa an der Ostküste. In Colombo sind außerdem mehrere Hotels betroffen, das Shangri La, das Cinnamon Grand und das Kingsbury, ein Hotel in Dehiwala nahe dem Zoo. Hinzu kommt eine weitere Explosion im Stadtteil Dematagoda.
Die Regierung hat eine Ausgangssperre verhängt, die beachtet werden sollte. Mit weitreichenden Sicherheitsmaßnahmen wie Absperrungen, aber auch Einschränkungen im Flugverkehr und verstärkten Kontrollen vor dem Betreten des Flughafengebäudes und dem Abflug ist zu rechnen. Reisende sollten spätestens vier Stunden vor Abflug am Flughafen eintreffen. Nach Auskunft der Flughafenbehörde sind Fahrten zum Flughafen mit gültigem Reisepass und Flugticket trotz Ausgangssperre erlaubt.
Soziale Medien wurden vorübergehend abgeschaltet. Reisende sollten ihre Angehörige wissen lassen, dass sie wohlauf sind, möglichst per SMS oder konventionellem Telefonanruf. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass die Telefon- und Internetverbindungen derzeit überlastet sein könnten.
Reisende werden dringend gebeten, öffentliche Plätze und insbesondere die Anschlagsorte weiträumig zu meiden, die lokalen Medien zu verfolgen, engen Kontakt zu Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften zu halten und Anweisungen von Sicherheitskräften Folge zu leisten.


https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/srilanka-node/srilankasicherheit/212254
 

Biggi

Administrator
Stand - 27.04.2019
(Unverändert gültig seit: 27.04.2019)

Aktuelle Hinweise


Nach den Anschlägen vom 21. April 2019 in Colombo, Negombo sowie in Batticaloa, mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten, ist die Sicherheitslage im ganzen Land angespannt. Es besteht grundsätzlich die Gefahr von weiteren Anschlägen. Reisenden wird zu erhöhter Wachsamkeit geraten. Von nicht notwendigen Reisen nach Sri Lanka wird abgeraten....

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/srilanka-node/srilankasicherheit/212254
 

Biggi

Administrator
Stand - 21.05.2019
(Unverändert gültig seit: 17.05.2019)

Aktuelle Hinweise

Von nicht notwendigen Reisen nach Sri Lanka wird weiterhin abgeraten.
Nach den Anschlägen vom 21. April 2019 in Colombo, Negombo sowie in Batticaloa, mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten, ist die Sicherheitslage im ganzen Land angespannt. Es besteht grundsätzlich die Gefahr von weiteren Anschlägen. Reisenden wird zu erhöhter Wachsamkeit geraten....

.....Nach Unruhen insbesondere in der Nordwestprovinz galt am 13. Mai 2019 erneut eine landesweite nächtliche Ausgangssperre. Ausgangssperren können lokal oder landesweit weiterhin verhängt, soziale Medien gesperrt werden.
Aufgrund der verstärkten Sicherheitsvorkehrungen, auch im Bereich der Flughäfen, sollten Flugreisende spätestens vier Stunden vor Abflug am Flughafen eintreffen....

komplett lesen -> Auswärtiges Amt
 

Pak Bahasa

Administrator
Stand - 29.05.2019
(Unverändert gültig seit: 27.05.2019)

Aktuelle Hinweise

Am 21. April 2019 wurden in Colombo, Negombo sowie in Batticaloa Terroranschläge mit islamistischen Hintergründen verübt, die zahlreiche Todesopfer und Verletzte forderten. Betroffen war insbesondere jeweils eine Kirche in Colombo, in Negombo, nördlich von Colombo und in Batticaloa, an der Ostküste. In Colombo waren die Hotels Shangri La, das Cinnamon Grand und das Kingsbury betroffen sowie ein Hotel in Dehiwala, nahe dem Zoo. Hinzu kam eine weitere Explosion im Stadtteil Dematagoda.
Die Sicherheitsvorkehrungen wurden seitdem deutlich und erkennbar verschärft, die Präsenz der Sicherheitskräfte landesweit verstärkt. Ausnahmezustandsregelungen wurden zur Erweiterung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden in Kraft gesetzt. Danach können Ausgangssperren weiterhin verhängt und soziale Medien blockiert werden. Trotz der nunmehr wieder hergestellten öffentlichen Ordnung wird bei Reisen nach Sri Lanka weiterhin zu erhöhter Vorsicht geraten.
Reisende werden weiterhin gebeten, öffentliche Plätze weiträumig zu meiden, die lokalen Medien zu verfolgen, engen Kontakt zu Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften zu halten und Anweisungen von Sicherheitskräften Folge zu leisten.
Aufgrund der verstärkten Sicherheitsvorkehrungen, auch im Bereich der Flughäfen, sollten Flugreisende spätestens vier Stunden vor Abflug am Flughafen eintreffen. Nach Auskunft der Flughafenbehörde sind Fahrten zum Flughafen mit gültigem Reisepass und Flugticket auch während Ausgangssperren erlaubt.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/...anka-node/srilankasicherheit/212254#content_1
 

Biggi

Administrator
[h=2]Stand 30.10.2019

Aktuelles[/h] Am 16. November 2019 finden in Sri Lanka Präsidentschaftswahlen statt. Vor, während und nach den Wahlen ist mit politischen Kundgebungen zu rechnen, die auch Verkehrsbeeinträchtigungen verursachen und vereinzelt auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen führen können.


  • Meiden Sie Demonstrationen oder politische Kundgebungen.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten im Umfeld der Wahlen besonders aufmerksam.
  • Befolgen Sie die Anweisungen von Sicherheitskräften....


alles weiteren Infos -> Auswärtiges Amt
 
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Für weitere Antworten geschlossen.
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