nehme auch immer Samahanbeutel mit, im Koffer wurde aber noch nie in Zürich kontrolliert.
In Zürich sicher nicht, allerdings sollte man beachten, daß z.B. in Dubai ein etwas anderes Verständnis darüber besteht, was Drogen sind und was nicht.
So können dort möglicherweise schon die Reste eines Mohnbrötchens zu empfindlichen Strafen führen, wovon auch Transitreisende nicht ausgenommen sind.
Das Auswärtige Amt hat darauf hingewiesen:
Drogenbesitz und -konsum
An den Flughäfen werden auch Transitreisende verstärkt auf Drogen kontrolliert; auf Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen langjährige Haftstrafen. Selbst der u.U. einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen wird durch Bluttests festgestellt und entsprechend hart bestraft.
Medikamenteneinfuhr
Vorsicht ist auch beim Mitführen von Medikamenten geboten, da die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ohne ärztliche Verschreibung in VAE verboten ist. In einigen Fällen ist die Einfuhr in der Originalverpackung gestattet, sofern zusätzlich eine ärztliche Bestätigung über den Verwendungszweck und die für die Dauer des Aufenthalts benötigte Menge beigefügt ist.. Auch das Vorliegen einer solchen ärztlichen Verschreibung garantiert nicht die Einfuhr in die VAE.
Das Auswärtige Amt empfiehlt dringend, sich vor einer Reise in die VAE durch eine Vertretung der VAE in Deutschland beraten zu lassen. Weitere Informationen zur Medikamenteinfuhr in die VAE enthält die Internetseite
http://www.moh.gov.ae/en/Page_463.aspx