Einreisebestimmungen Sri Lanka

attachment.php


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente


Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:


Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, aber es wird dennoch die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses empfohlen, da es möglicherweise zu Problemen bei Einreise kommen könnte


Anmerkungen:

Reisedokumente müssen sechs Monate über das Reiseende hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.



Visum


Für Deutsche besteht in Sri Lanka Pass- und Visumpflicht. Bei Einreisen seit dem 01.01.2012 ist für Deutsche die Einholung eines gebührenpflichtigen Visums erforderlich. Dieses soll vorab als „Electronic Travel Authorization“ (ETA) im Online Verfahren unter www.eta.gov.lk beantragt werden. Möglich ist jedoch auch die Beantragung bei einer sri-lankischen Auslandsvertretung oder über einen deutschen Reiseveranstalter. Gegen Aufpreis kann das Visum auch bei der Einreise am Flughafen ausgestellt werden. Die Gebühr für ein Besuchs- oder Geschäftsvisum mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen für die einmalige Einreise beträgt 30 USD. Wird das Visum bei der Einreise am Flughafen ausgestellt, erhöht sich die Gebühr auf 35 USD. Visa für Transitreisende (Gültigkeit bis zu 2 Tage) und Kinder unter 12 Jahre sind gebührenfrei. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Besuchsvisums bei der Einreise am Flughafen u. U. mit langen Wartezeiten verbunden ist.
Die Ausstellung eines längerfristigen Visums ist nur durch eine sri lankische Auslandsvertretung möglich.
Für detaillierte Informationen zur Beantragung eines Visums, sowie bei technischen Problemen bei der Beantragung einer ETA wenden Sie sich bitte an die zuständige sri-lankische Auslandsvertretung oder konsultieren Sie die o.g. Webseite
.
Verlängerungen von Touristenvisa sind in Ausnahmefällen möglich. Eine frühzeitige Aufnahme mit dem Department of Immigration and Emigration, 45 Ananda Kumaraswamy Mawatha, Colombo 8, wird dringend empfohlen (e-mail: adcvisa@immigration.gov.lk ).




Besondere Zollvorschriften
Ausländische Tabakwaren dürfen nicht eingeführt werden !


Die Einfuhr von Artikeln, die aus geschützten Tier- und Pflanzenarten hergestellt werden, ist untersagt. Die Ausfuhr von Antiquitäten (alle Gegenstände, die älter als 50 Jahre sind) bedarf der behördlichen Genehmigung.
Die Einfuhr und Ausfuhr von Waffen und Drogen ist streng untersagt.


Einfuhr von Haustieren


Deutsche, die ein Haustier mit nach Sri Lanka nehmen möchten, müssen vor Abreise eine Einfuhrerlaubnis für das Tier einholen.
Diese Einfuhrerlaubnis kann entweder über die srilankische Botschaft in Berlin oder direkt beim Department of Animal Production and Health beantragt werden (P.O. Box 13, Peradeniya 204000, Tel. +94 81 2388189, +94 91 2388195, Fax.: +94 81 2388619).
Tiere, die ohne Einfuhrerlaubnis in Sri Lanka eintreffen, werden umgehend und kostenpflichtig nach Deutschland zurücktransportiert.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Einfuhr von Waffen

Die Einfuhr jeglicher Waffen nach Sri Lanka ist streng verboten. Zum Thema Waffen gehören auch Messer, deren Einfuhr ebenso verboten ist.
Zum Thema Messer hat unser Mitglied joey recherschiert und folgenden sehr informativen Beitrag ins Forum gestellt:
Mitnahme von Messern auf Sri Lanka


Besondere strafrechtliche Vorschriften
Das Srilankische Recht, insbesondere das Strafrecht, ist auch von ausländischen Touristen in vollem Umfang zu beachten. Hingewiesen wird auf die Bestimmungen über Deviseneinfuhr und –ausfuhr, unerlaubten Rauschgift- und Waffenbesitz sowie über Sexualdelikte. Verstöße können drakonische Strafen zur Folge haben.
Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) kann außerdem auch in Deutschland bestraft werden, selbst dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde.
Es ist untersagt, sich mit dem Rücken zu einer Buddha-Statue fotografieren zu lassen. Respektlose Fotos vor religiösen Motiven können zu empfindlichen Strafen bis hin zu Gefängnis führen.
Sowohl die Ausübung männlicher als auch weiblicher Homosexualität ist in Sri Lanka strafbar. In der Praxis kommt es allerdings in Fällen von Homosexualität unter Erwachsenen so gut wie nie zu Strafverfahren.

Links für weitere Infos

* Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland

* Einreisebestimmungen für Staatsangehörige der Schweiz

* Einreisebestimmungen für Staatsangehörige aus Österreich

* Deutsche Botschaft in Colombo

* Schweizer Botschaft in Colombo

* Österreichisches Honorarkonsulat Colombo

* Botschaft von Sri Lanka in Österreich

* Sri Lanka Botschaft in Deutschland

* Law Lanka Consolidation Sri Lanka Laws DANGEROUS KNIVES

* Waffengesetz Sri Lanka