XenTest Sri-Lanka-Board

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Wo würdet ihr im Winter noch auf Urlaub fahren?

MarianneR22

Gesperrt
Hallo Community!
Sri Lanka als Urlaubsziel im Winter ist wundervoll. War selber schon paar mal dort und jedes mal fasziniert.
Würde aber gerne auch mal wo anders hinfliegen und daher wollte ich mich hier erkundigen wo ihr so eure Winterurlaube verbringt?

lg Marianne
 
T

Tabro

Guest
Würde aber gerne auch mal wo anders hinfliegen und daher wollte ich mich hier erkundigen wo ihr so eure Winterurlaube verbringt?
Da hast Du Dir wohl die falschen Ansprechpartner ausgesucht. Da es sich hier um ein Sri Lanka Forum handelt, welches in erster Linie von Sri Lanka Liebhabern besucht wird, wirst Du aller Wahrscheinlichkeit nach kaum andere Antworten als Sri Lanka erwarten können.
 

Anusha

New member
Wir fliegen immer im Winter in den Urlaub, sehr gerne nach Sri Lanka, aber auch nach Thailand oder Florida bzw. in die Karibik. Hauptsache schön warm :)
 

Pak Bahasa

Administrator
Sri Lanka als Urlaubsziel im Winter ist wundervoll. War selber schon paar mal dort und jedes mal fasziniert.

lg Marianne

Hallo Marianne,

wenn du das Land schon kennst, wären ja zunächst einmal ein paar Berichte hier ganz angebracht. Das die Insel ganzjährig zu bereisen ist, ist dir aber hoffentlich nicht entgangen.
Andere Reiseziele sind hier nicht Thema!

lg PB
 

ralf3b

New member
Ja, aber Marianne hat doch einfach mal gefragt. .. und es war in der richtigen Kategorie .. also ich kapiers nicht.
Und ja, googeln kann ich aber ich wollte die Sri Lanka Forum Version hören.
Nichts für ungut. Macht weiter so ...
 

Pak Bahasa

Administrator
Ja, aber Marianne hat doch einfach mal gefragt. .. und es war in der richtigen Kategorie .. also ich kapiers nicht.
Was ist denn an den Forenregeln so schwierig zu verstehen? Die Begründung am gelöschten Beitrag dürfte wohl mehr als ausreichend sein.

2.1. Ohne vorherige Zustimmung vom SLB
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2.3 Das SLB behält sich vor, Teilnehmerbeiträge nach
freiem Ermessen zu löschen, zu verschieben und zu editieren, insbesondere dann,
wenn sie gegen die Regelungen in Ziffern 2.1 und 2.2 verstoßen. Der Teilnehmer
hat in diesem Falle keinen Anspruch auf eine ausdrückliche Benachrichtigung bzw.
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