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Fragen zur Hochzeit auf Sri Lanka

Sara

New member
vielen Danke :)...so nächste woche zur Botschaft den Antrag abgeben und dann nur noch anfang januar das Deutsch Zertifikat nachreichen...
 
T

Tabro

Guest
Ich habe ein paar Fragen...zum Thema Familienzusammenführung...Wir haben vor nach Deutschland zu gehen haben auch alles soweit beisamen...Nun bin ich aber Schwanger geworden 8. SSW. Vor hatten wir so Februar/ März zu gehen... Mein Mann besucht noch bis Dezember das Ghoete- Institut ende Dezember anfang januar wird er das zertifikat haben...
Davon ausgehend, daß Du deutsche Staatsangehörige bist, sollte Dein Mann das Visum zur Familienzusammenführung zu seinem noch ungeborenen Kind beantragen.

Er bekommt dann zunächst in Deutschland eine Fiktionsbescheinigung (die sein 90 Tage Visum praktisch verlängert) und nach der Geburt des Kindes die Aufenthaltserlaubnis nach § 28.

Damit würde auch der Nachweis der Deutschkenntnisse entfallen und das Zertifikat vom Goethe-Institut wäre überflüssig.
 

Sara

New member
Also uns wurde jetzt gesagt das es keine andere möglichkeiten geben würden..wir werden nächste woche zur Botschaft fahren und dann werden wir mal schauen..
 

Sara

New member
Habe dies jetzt einfach als begründung dazu geschrieben zum Antrag...Das gute ist das wir halt trotzdem schon den Antrag einreichen können und dann das zertifikat wo er die prüfung nächsten Monat hat nachreichen können..das heißt es kann schon mal alles bearbeitet werden. und dann wenn man viel glück hat könnte man vielleicht schon im Januar nach Deutschland...die bearbeitungszeit dauert um die 2 Monate...
 
N

netti

Guest
Auch meine Daumen sind gedrückt :) und Glückwunsch zur Schwangerschaft und toi toi toi für die nächsten Monate!
 
T

Tabro

Guest
Grundsätzlich wird bei Voraussetzungen, wie sie bei Euch offenbar gegeben sind, die Einreise des ausländischen Elternteils rechtzeitig vor der Geburt ermöglicht, bei Risikoschwangerschaft entsprechend eher.

Ich gehe davon aus, dass ein Visum zum Zwecke der Ausübung der Personensorge über ein deutsches Kind beantragt wurde.

Wenn das so ist, spielt die Frage der deutschen Sprachkenntnisse keine Rolle.
 
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